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Leitfaden: „Der Weg zur Frühförderung“ 

 

1. Kontaktaufnahme mit der Frühförderstelle

Wenn Eltern den Eindruck haben, dass Ihr Kind in seiner Entwicklung Unterstützung benötigt (oder eine Rückmeldung diesbezüglich vom Kinderarzt oder der Erzieherinnen bei den Eltern angekommen ist), können sie sich direkt bei der Frühförderstelle melden.

 

Wichtig:  Möglichst früh auf die Warteliste setzen lassen!

Beim ersten Anruf werden meist einige kurze Informationen erfragt:

  • Name und Alter des Kindes

  • Daten der Eltern

  • Wer hat die Frühförderung empfohlen? (z. B. Kinderarzt, Kindergarten, ..)

  • In welchen Bereichen benötigt Ihr Kind Unterstützung? (z. B. Sprache, Motorik, Verhalten, Entwicklung)

2. Beratungstermin bei der Psychologin

Je nach Kapazität erhalten die Familien einen Termin für ein Beratungsgespräch mit der aufnehmenden Psychologin der Frühförderstelle.

 

Zum Termin sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Das U-Heft Ihres Kindes 

  • Die Krankenversicherungskarte

  • Wenn vorhanden: Berichte oder Befunde, z. B. von Logopädie, Ergotherapie, SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum), Kinderarzt oder anderen Fachstellen 

3. Auswertungsgespräch und Empfehlung 

Nach der Beratung erfolgt ein Auswertungsgespräch mit der Psychologin. Dabei wird gemeinsam besprochen:

  • Wie die Entwicklung des Kindes eingeschätzt wird 

  • Ob Frühförderung empfohlen wird 

  • Welche Förderbereiche sinnvoll sind (z. B. Heilpädagogik, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie) 

  • Wo die Förderungen/Therapien von Frühförderseite empfohlen werden (Ambulant in der Frühförderung vor Ort, im Kindergarten, Zuhause, ..) 

Anschließend erstellt die Psychologin einen Auswertungsbericht mit einer Empfehlung für die jeweilige Therapie/Förderung. Dieser Bericht wird an den Kinderarzt weitergeleitet.

 

4. Förder- und Behandlungsplan beim Kinderarzt 

Mit der Empfehlung der Frühförderstelle stellt der Kinderarzt in der Regel einen Förder- und Behandlungsplan aus. Dieser wird umgangssprachlich auch als „Rezept für die Frühförderung“ bezeichnet.

Die Eltern holen das Dokument in der Kinderarztpraxis ab und geben es anschließend direkt bei der Frühförderstelle ab. Erst mit diesem Dokument kann die Förderung offiziell beginnen (wird an die Krankenkasse wie auch an den Bezirk Schwaben zur Kostenübernahme weitergegeben).

 

5. Start der Frühförderung 

Sobald der Förder- und Behandlungsplan vorliegt und ein Förderplatz frei ist, kann die Frühförderung starten.